Norm
ZPO §502 HI2Rechtssatz
Ob die Art der Leitung einer Turnstunde und die Aufforderung zur Durchführung einer bestimmten Turnübung, die zu einer Verletzung eines Teilnehmers führt, einen Verschuldensvorwurf gegen den Leiter der Turnveranstaltung rechtfertigt, hängt von der besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0042840Dokumentnummer
JJR_19941123_OGH0002_0070OB00601_9400000_001