Norm
ABGB §1295 Ia5Rechtssatz
Die den Eltern des geschädigten Kindes bezahlte "erhöhte" Familienbeihilfe ist auf die Ansprüche des Kindes im Rahmen der Vorteilsausgleichung nicht anzurechnen (2 Ob 14/88).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0029465Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.03.2019