RS OGH 1994/11/25 8Ob576/93

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Veröffentlicht am 25.11.1994
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Norm

MRG §30 Abs2 Z10

Rechtssatz

Nach dieser Gesetzesbestimmung ist es nicht erforderlich, daß es sich um die Unterbringung von für den Betrieb besonders bedeutsamen Arbeitern oder Angestellten handelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0070655

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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