Norm
MRG §30 Abs2 Z10Rechtssatz
Nach dieser Gesetzesbestimmung ist es nicht erforderlich, daß es sich um die Unterbringung von für den Betrieb besonders bedeutsamen Arbeitern oder Angestellten handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0070655Zuletzt aktualisiert am
14.04.2009