Rechtssatz
Der Begriff "Entgeltansprüche" im Sinne des IESG ist im arbeitsrechtlichen Sinn zu verstehen. Er umfasst alle Leistungen des Arbeitgebers, die dieser dem Arbeitnehmer für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft gewährt. Hier: Die Zuerkennung einer Prämie für vom Dienstnehmer durchgeführte Verbesserungen oder für Diensterfindungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076555Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.09.2021