RS OGH 1994/11/30 9ObA224/94

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Veröffentlicht am 30.11.1994
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Norm

ABGB §879 BIIf
ABGB §1152 F1
AngG §36 V
BPG ArtV Abs4 Z3

Rechtssatz

Die durch den Gesetzgeber in dieser Bestimmung anerkannte Widerrufsmöglichkeit wegen eines Verstoßes gegen eine bestehende Konkurrenzklausel führt nur dazu, daß diese Vereinbarungen prinzipiell beachtlich bleiben. Ob sie im Einzelfall wirksam sind, ist aber nach wie vor durch eine Abwägung zischen den geschützten Arbeitgeberinteressen und den beeinträchtigten Arbeitnehmerinteressen zu ermitteln.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Interessenabwägung, Konkurrenzverbot, Wettbewerbsklausel, Wettbewerbsverbot, Wirksamkeit, Unwirksamkeit, Verletzung, Beschränkung, Erwerbstätigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0028889

Dokumentnummer

JJR_19941130_OGH0002_009OBA00224_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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