RS OGH 1994/11/30 9ObA203/94

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Veröffentlicht am 30.11.1994
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Norm

ABGB §1153 D
AngG §23 Abs1 IC
KollV für Angestellte der Banken und Bankiers §7 Abs5

Rechtssatz

Auch die "fiktiven" Überstunden für die Zeit der Dienstfreistellung sind bei Berechnung der Abfertigung zu berücksichtigen. Die unterliegen auch der Verfallsbestimmung des § 7 Abs 5 des KollV für Angestellte der Banken und Bankiers.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Freistellung, Anrechnung, Einrechnung, Ausmaß, Umfang, Höhe, Bemessung, Grundlage, Berücksichtigung, Kollektivvertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0028907

Dokumentnummer

JJR_19941130_OGH0002_009OBA00203_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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