Norm
ABGB §1153 DRechtssatz
Auch die "fiktiven" Überstunden für die Zeit der Dienstfreistellung sind bei Berechnung der Abfertigung zu berücksichtigen. Die unterliegen auch der Verfallsbestimmung des § 7 Abs 5 des KollV für Angestellte der Banken und Bankiers.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Freistellung, Anrechnung, Einrechnung, Ausmaß, Umfang, Höhe, Bemessung, Grundlage, Berücksichtigung, KollektivvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0028907Dokumentnummer
JJR_19941130_OGH0002_009OBA00203_9400000_003