RS OGH 1994/11/30 13Os170/94, 11Os19/05m, 13Os87/10h, 28Ds9/18i

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Veröffentlicht am 30.11.1994
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Norm

StPO §427 Abs3 A

Rechtssatz

Das Vorliegen eines unabweisbaren Hindernisses muss vom Einspruchswerber nicht nur behauptet, sondern auch nachgewiesen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0101596

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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