Norm
StPO §427 Abs3 ARechtssatz
Das Vorliegen eines unabweisbaren Hindernisses muss vom Einspruchswerber nicht nur behauptet, sondern auch nachgewiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0101596Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.02.2020