RS OGH 1994/11/30 3Ob182/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.11.1994
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Norm

EO §39 Abs1 Z1 I
EO §39 Abs1 Z1 IIIA
ZPO §459

Rechtssatz

Ein Endbeschluß im Besitzstörungsverfahren, der eine vollstreckbare Räumungsverpflichtung einer Eigentumswohnung enthält, wird nicht schon durch eine erfolgreiche Löschungsklage (Eigentumsklage) des Beklagten, sondern erst durch eine entgegengesetzte Räumungsverpflichtung, oder die Feststellung des Erlöschens des Räumungsanspruches aufgehoben bzw unwirksam.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0032970

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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