RS OGH 1994/11/30 3Ob88/94

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Veröffentlicht am 30.11.1994
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Norm

EO §146
EO §162

Rechtssatz

Abweichungen von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen, für die im Gesetz das Erfordernis der Zustimmung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, dürfen vom Gericht auf Grund eines entsprechenden Antrags unabhängig von der Zustimmung der Parteien und Beteiligten als Inhalt der Versteigerungsbedingungen festgestellt werden, wenn dies am besten ihren Interessen Rechnung trägt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0029493

Dokumentnummer

JJR_19941130_OGH0002_0030OB00088_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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