Norm
ASVG §255 ARechtssatz
In welchem Umfang der Versicherte in der Vergangenheit im Krankenstand war, ist ohne Bedeutung. Wesentlich ist ausschließlich die Prognose, die von den Anforderungen in den Verweisungsberufen ausgehen muss (so schon 10 Ob S 152/93 = SSV-NF 7/75).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0084364Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.09.2013