Norm
HGB §138Rechtssatz
Im Sinne einer Gesamtabrechnung sind bei der Ermittlung des Abfindungsanspruches eines ausgeschiedenen Gesellschafters alle wechselseitigen gesellschaftsvertraglichen Ansprüche einzubeziehen. Der (Buchwert) Wert der Beteiligung des ausgeschiedenen Gesellschafters stellt dabei nur einen unselbständigen Rechnungsposten zur Ermittlung des Abfindungsanspruches dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0061834Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.07.2021