Norm
MRG §30 Abs2 Z13Rechtssatz
Ohne zusätzliches besonders schutzwürdiges wichtiges Interesse des Vermieters im Einzelfall kommt der vertraglich vereinbarte Kündigungsgrund der bloßen Konkurseröffnung über das Vermögen des Mieters den anderen im § 30 Abs 2 MRG aufgezählten Fällen an Bedeutung nicht nahe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0070711Dokumentnummer
JJR_19941207_OGH0002_0060OB00628_9400000_001