Norm
StPO §258Rechtssatz
Verwertbarkeit eines nach einem Selbsttötungsversuch des Angeklagten bei diesem sichergestellten Abschiedsschreiben. Der Körperverletzung tritt hinter einem durch dieselbe Handlung begangenen Tötungsdelikt grundsätzlich zurück, und zwar auch im Verhältnis zu einer "nur" versuchten Tötung.
Veröff: NStZ 1995/79
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1994:RS0103864Dokumentnummer
JJR_19941210_AUSL000_003STR00341_9400000_001