Norm
EO §382 Z7 II6Rechtssatz
Kann dem Erstantragsgegner nicht verboten werden, über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu verfügen, dann kann ein gleichartiges Verbot auch nicht gegen den Zweitantragsgegner erlassen werden, der gegenüber dem Erstantragsgegner vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen hat. Mit einem solchen Verbot würde in die Rechte des Zweitantragsgegners eingegriffen und ihm die Erfüllung einer Verpflichtung unzulässigerweise untersagt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037077Dokumentnummer
JJR_19941213_OGH0002_0010OB00571_9400000_005