Norm
EO §382 Z8 litc IVDRechtssatz
Beim Aufteilungsanspruch nach den §§ 81 ff EheG handelt es sich nicht um ein erst möglicherweise entstehendes Recht, sondern um einen bereits bestehenden, durchaus sicherungsfähigen Anspruch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037063Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.04.2014