Norm
ABGB §94 Abs2Rechtssatz
Bei Vorliegen einer Unterhaltsverletzung ist grundsätzlich der gesamte angemessene Unterhalt unter Berücksichtigung bereits bezahlter Beträge in Geld zuzusprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0047241Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009