RS OGH 1994/12/14 7Ob607/94, 3Ob2101/96h, 5Ob189/08t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.1994
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Norm

ABGB §94 Abs2

Rechtssatz

Bei Vorliegen einer Unterhaltsverletzung ist grundsätzlich der gesamte angemessene Unterhalt unter Berücksichtigung bereits bezahlter Beträge in Geld zuzusprechen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 607/94
    Entscheidungstext OGH 14.12.1994 7 Ob 607/94
  • 3 Ob 2101/96h
    Entscheidungstext OGH 12.06.1996 3 Ob 2101/96h
    Auch
  • 5 Ob 189/08t
    Entscheidungstext OGH 23.09.2008 5 Ob 189/08t
    Beisatz: Es steht mit höchstgerichtlicher Judikatur in Einklang, wenn die erbrachten Teilzahlungen nicht auch schon laufend für die Zukunft durch Reduktion des Zuspruchs kontinuierlich angerechnet werden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0047241

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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