Norm
StPO §345 Abs1 Z11 litaRechtssatz
Die prozeßordnungsgemäße Darstellung dieses Nichtigkeitsgrundes erfordert einen Vergleich der im Wahrspruch festgestellten Tat mit deren im Urteilsspruch erfolgten Unterstellung unter das Strafgesetz.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0101148Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.05.2022