Norm
GmbHG §25 Abs1Rechtssatz
Die Vorwerfbarkeit eines Rechtsirrtums kann insbesondere dann ausgeschlossen sein, wenn fachkundiger Rat einer verlässlichen, sachlich kompetenten Stelle, die über den gesamten Sachverhalt informiert wird, eingeholt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0089613Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.11.2021