RS OGH 1994/12/19 10ObS272/94

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Veröffentlicht am 19.12.1994
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Norm

ABGB §1324
ASVG §213a

Rechtssatz

Wäre die notwendige Abstützung einer nicht üblichen Metallwandkonstruktion während der Montage nur aufgrund umfangreicher statischer Berechnungen möglich gewesen und kam es zum Einsturz der Konstruktion nur infolge von in ihrer Wirkung nicht abschätzbarer Bodenvibrationen aufgrund von in der Nähe durchgeführter Planierungsarbeiten, trifft den für die Ausführung der Arbeiten an der Metallwand Verantwortlichen keine grobe Fahrlässigkeit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0030300

Dokumentnummer

JJR_19941219_OGH0002_010OBS00272_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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