Norm
ABGB §1324Rechtssatz
Wäre die notwendige Abstützung einer nicht üblichen Metallwandkonstruktion während der Montage nur aufgrund umfangreicher statischer Berechnungen möglich gewesen und kam es zum Einsturz der Konstruktion nur infolge von in ihrer Wirkung nicht abschätzbarer Bodenvibrationen aufgrund von in der Nähe durchgeführter Planierungsarbeiten, trifft den für die Ausführung der Arbeiten an der Metallwand Verantwortlichen keine grobe Fahrlässigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0030300Dokumentnummer
JJR_19941219_OGH0002_010OBS00272_9400000_001