RS OGH 1994/12/19 10ObS277/94, 10ObS207/99k, 10ObS75/18d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.1994
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Norm

ASVG §210 Abs2

Rechtssatz

Ist das Begehren auf Gewährung einer Gesamtrente vor Ablauf der Zweijahresfrist gerichtet, so bedarf es der Feststellung, ob bereits eine Konsolidierung der Unfallfolgen eingetreten ist.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 277/94
    Entscheidungstext OGH 19.12.1994 10 ObS 277/94
  • 10 ObS 207/99k
    Entscheidungstext OGH 05.10.1999 10 ObS 207/99k
    Vgl auch; Beisatz: Hier: § 210 Abs 4 ASVG (T1); Beisatz: Auch die Gewährung einer Rente gemäß § 210 Abs 4 ASVG kommt nur in Frage, wenn die diesbezügliche MdE durch mindestens 3 Monate besteht. Daß im § 210 Abs 4 ASVG eine Mindestdauer der MdE nicht genannt ist, muß unerheblich bleiben, weil diese Bestimmung nicht isoliert, sondern im systematischen Zusammenhang mit den anderen, die Versehrtenrente und Gesamtrente behandelnden Bestimmungen zu sehen ist. (T2)
  • 10 ObS 75/18d
    Entscheidungstext OGH 13.09.2018 10 ObS 75/18d

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0084382

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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