Rechtssatz
Dem Umstand, ob der Unterhalt im Rahmen einer Lebensgemeinschaft oder außerhalb einer solchen geleistet wurde, kommt seit der 51.ASVGNov keine Bedeutung mehr zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0085351Dokumentnummer
JJR_19941219_OGH0002_010OBS00276_9400000_003