Norm
B-VG Art21Rechtssatz
Für das auf den Beschluß des Gemeinderates gegründete Arbeitsverhältnis eines Gemeindebediensteten gilt das VBG des Bundes nur insoweit als Vertragsschablone, als es kraft einzelvertraglicher Vereinbarung Vertragsinhalt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0053439Dokumentnummer
JJR_19941221_OGH0002_009OBA00248_9400000_003