RS OGH 1994/12/21 7Ob639/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.1994
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Norm

GmbHG §96
MRG §30 Abs2 Z4 B

Rechtssatz

Erfolgt die Übergabe des Bestandobjekts erst nach Wirksamwerden der Verschmelzung, liegt keine Weitergabe im Sinne des § 30 Abs 2 Z 4 MRG vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0060149

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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