RS OGH 1994/12/22 2Ob591/94

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Veröffentlicht am 22.12.1994
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Norm

ABGB §1295 Ia2
AktG §100
AktG §101

Rechtssatz

Soweit der Aktionär durch eine Schädigung der Gesellschaft und die dadurch bedingte Verminderung des Wertes seiner Aktien einen Schaden erleidet, kann er diesen Schaden nicht ersetzt verlangen, weil es sich um einen mittelbaren Schaden handelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0029390

Dokumentnummer

JJR_19941222_OGH0002_0020OB00591_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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