Norm
ABGB §1295 Ia2Rechtssatz
Soweit der Aktionär durch eine Schädigung der Gesellschaft und die dadurch bedingte Verminderung des Wertes seiner Aktien einen Schaden erleidet, kann er diesen Schaden nicht ersetzt verlangen, weil es sich um einen mittelbaren Schaden handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0029390Dokumentnummer
JJR_19941222_OGH0002_0020OB00591_9400000_001