Norm
Geo §170Rechtssatz
Den Beratungsprotokollen sind alle mit ihnen in unmittelbarem Zusammenhang stehenden, die Willensbildung des Senats betreffenden Anträge, Stellungnahmen und Äußerungen von Senatsmitgliedern gleichzuhalten. Zu diesen "die Willensbildung des Senats betreffenden Anträgen" gehört auch der Entscheidungsentwurf des Berichterstatters (vgl 12 Os 94, 95/89).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0041457Dokumentnummer
JJR_19950110_OGH0002_0010ND00030_9400000_001