RS OGH 1995/1/12 12Os181/94, 15Os46/95, 15Os108/95, 13Os84/00

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Veröffentlicht am 12.01.1995
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Norm

StGB §21
StPO §433

Rechtssatz

Der Ausspruch über die Gefährlichkeitsprognose (§ 21 Abs 1, letzter Satzteil, StGB) kann mit Nichtigkeitsbeschwerde nur dann angefochten werden, wenn sie die Rechtsfrage der Qualifikation als strafbedrohte Handlung mit schweren Folgen aufwirft, während er im übrigen als Ermessungsentscheidung nur mit Berufung bekämpfbar ist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

R.I.P.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0090313

Dokumentnummer

JJR_19950112_OGH0002_0120OS00181_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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