Norm
StGB §21Rechtssatz
Der Ausspruch über die Gefährlichkeitsprognose (§ 21 Abs 1, letzter Satzteil, StGB) kann mit Nichtigkeitsbeschwerde nur dann angefochten werden, wenn sie die Rechtsfrage der Qualifikation als strafbedrohte Handlung mit schweren Folgen aufwirft, während er im übrigen als Ermessungsentscheidung nur mit Berufung bekämpfbar ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
R.I.P.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0090313Dokumentnummer
JJR_19950112_OGH0002_0120OS00181_9400000_001