Norm
ZPO §153Rechtssatz
Ein die Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages aufhebender rekursgerichtlicher Beschluß, der dem Erstgericht die Verfahrensergänzung zum Antrag auf Bewilligung der - grundsätzlich für möglich erachteten - Wiedereinsetzung aufträgt, ist unabhängig von einem Zulassungsausspruch gemäß § 527 Abs 2 ZPO analog § 153 ZPO jedenfalls unanfechtbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0036583Dokumentnummer
JJR_19950112_OGH0002_0020OB00592_9400000_001