Norm
MRG §30 Abs2 Z3 GRechtssatz
An die Nachweispflicht des Mieters wird ein strenger Maßstab angelegt: Aus dem Umstand, daß es dem Mieter nicht gelungen ist, Abhilfe gegen das Verhalten seiner Ehegattin zu schaffen, kann noch nicht die Folgerung gezogen werden, daß eine Abhilfe überhaupt nicht möglich war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0070266Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008