RS OGH 1995/1/17 4Ob575/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.01.1995
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Norm

MRG §30 Abs2 Z3 G

Rechtssatz

An die Nachweispflicht des Mieters wird ein strenger Maßstab angelegt: Aus dem Umstand, daß es dem Mieter nicht gelungen ist, Abhilfe gegen das Verhalten seiner Ehegattin zu schaffen, kann noch nicht die Folgerung gezogen werden, daß eine Abhilfe überhaupt nicht möglich war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0070266

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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