RS OGH 1995/1/25 9ObA241/94

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Norm

ABGB §26
AngG §26 Z4 III4a

Rechtssatz

Erhebt das mit der Kassenprüfung der Genossenschaft betraute Aufsichtsratsmitglied im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit gegen einen Angestellten einen unberechtigten Diebstahlsvorwurf, ist diese erhebliche Ehrverletzung dem Dienstgeber zuzurechnen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitgeber, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Ende, Beendigung, Vorwurf, strafbare Handlung, Straftat, strafrechtlicher Tatbestand, Delikt, Handlung, ungerechtfertigt, Prüfung, Kassa, Revision

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0028878

Dokumentnummer

JJR_19950125_OGH0002_009OBA00241_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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