Norm
ABGB §1098 IbRechtssatz
Unter eine den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 erster Satz MRG verwirklichende "gänzliche Weitergabe" der Wohnung fällt nicht nur deren unzulässige Untervermietung durch den Hauptmieter, sondern auch deren unzulässige, durch seinen Untermieter vorgenommene weitere Untervermietung (Subuntervermietung), jedenfalls sofern der Hauptmieter darauf Einfluß nehmen konnte und sie dennoch zumindest duldete.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0041435Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008