Norm
MRG §30 Abs2 Z4 FRechtssatz
Eine auf eine konkrete Untervermietung eingeschränkte Zustimmung enthält nicht auch die Zustimmung für spätere oder andere Fälle. Nur so weit die Erlaubnis reicht, liegt darin ein Verzicht auf den Kündigungsgrund (vgl MietSlg 32358).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0070635Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.10.2021