RS OGH 1995/1/31 14Os167/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.1995
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Norm

StGB §112
StPO §473 Abs2

Rechtssatz

Umwandlung eines Freispruches in einen Schuldspruch durch das Berufungsgericht ist bei Bedenken gegen den Beweis des guten Glaubens nur nach entsprechender Beweiswiederholung oder Beweisergänzung möglich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0093281

Dokumentnummer

JJR_19950131_OGH0002_0140OS00167_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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