RS OGH 1995/1/31 4Ob144/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.1995
beobachten
merken

Norm

UWG §2 A1
UWG §2 C2a

Rechtssatz

Die Nennung - frei erfundener - Namen und die Beigabe - irgendwelcher - Personenfotos zu Krankengeschichten in einer allgemeinen Gesundheitsserie in den Sonntag-Beilagen einer Tageszeitung löst beim Publikum den - unrichtigen - Eindruck aus, daß diese Personen die ehemaligen Kranken sind, deren persönliche Leidensgeschichten wiedergegeben werden. Dies betrifft einen für den Kaufentschluß der Interessenten wesentlichen Umstand. Mit diesen irreführenden Namensangaben und Bildnisveröffentlichungen wird gegen § 2 UWG verstoßen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0078249

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten