RS OGH 1995/1/31 5Ob2/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.1995
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Norm

ABGB §443
GBG §9

Rechtssatz

Das verbücherte Verkaufsrecht kommt (grundsätzlich) zum Tragen, wenn der Erwerber der Liegenschaft, für den eine vertragliche Ausnahme bestand, die Liegenschaft seinerseits verkauft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0032921

Dokumentnummer

JJR_19950131_OGH0002_0050OB00002_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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