RS OGH 1995/1/31 4Ob1/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.1995
beobachten
merken

Norm

UrhG §46

Rechtssatz

Durch Auswahl und Anordnung von Zitaten, mit oder ohne kurze verbindende Texte, kann zwar ein schutzfähiges Werk geschaffen werden, das auch gegenüber dem einzelnen Zitat an sich selbständig ist, dem jedoch die Unabhängigkeit vom benutzten Zitatstoff im ganzen fehlt, so daß ein selbständiges Werk zu verneinen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0076682

Dokumentnummer

JJR_19950131_OGH0002_0040OB00001_9500000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten