Norm
UrhG §46Rechtssatz
Durch Auswahl und Anordnung von Zitaten, mit oder ohne kurze verbindende Texte, kann zwar ein schutzfähiges Werk geschaffen werden, das auch gegenüber dem einzelnen Zitat an sich selbständig ist, dem jedoch die Unabhängigkeit vom benutzten Zitatstoff im ganzen fehlt, so daß ein selbständiges Werk zu verneinen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0076682Dokumentnummer
JJR_19950131_OGH0002_0040OB00001_9500000_005