Norm
KO §31 Abs1 Z2Rechtssatz
Die Frage, welche Nachforschungen im einzelnen notwendig und zweckmäßig gewesen wären, um beim Anfechtungsgegner die Vermutung einer Zahlungsunfähigkeit der Gemeinschuldnerin entstehen zu lassen, stellt keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar. Die Beurteilung, ob fahrlässiges Verhalten vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0042837Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.02.2020