RS OGH 1995/2/9 6Ob1/95, 2Ob213/20t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.02.1995
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Norm

Krnt HöfeG 1990 §6 Abs1 Z4
Tir HöfeG §15 Abs2

Rechtssatz

Ein Miterbe, der bereits in hofunabhängiger Stellung in das Erwerbsleben eingegliedert war - mag er auch seine existenzsichernde Beschäftigung wieder aufgegeben haben - ist im sinne der Gesetzesstelle nicht "noch" unversorgt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0063178

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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