Norm
Krnt HöfeG 1990 §6 Abs1 Z4Rechtssatz
Ein Miterbe, der bereits in hofunabhängiger Stellung in das Erwerbsleben eingegliedert war - mag er auch seine existenzsichernde Beschäftigung wieder aufgegeben haben - ist im sinne der Gesetzesstelle nicht "noch" unversorgt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0063178Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.03.2021