Norm
ASVG §251aRechtssatz
Hat ein Versicherter Versicherungsmonate sowohl nach dem ASVG als auch in der Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Selbständigen-PVG oder nach dem B-PVG erworben, so kommen für ihn gemäß § 251 a Abs 1 ASVG die Leistungen aus der Pensionsversicherung in Betracht, der er gemäß § 251 a Abs 3 zugehörig ist, wobei der zuständige Träger bei Beurteilung von Leistungsansprüchen nur Versicherungsfälle zu berücksichtigen hat, die nach dem für ihn maßgeblichen Versicherungssystemen vorgesehen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085021Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.11.2015