Norm
AÖSp §32Rechtssatz
Die in dieser Bestimmung enthaltene Aufrechnungsbeschränkung ist gegenüber "Ansprüchen des Spediteurs" anzuwenden. Damit sind alle mit dem Speditionsgewerbe typischerweise zusammenhängenden Geschäfte gemeint, also auch Fixkostenspeditionen und der Selbsteintritt in den Frachtvertrag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0049424Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.10.2013