Norm
ABEV Art8Rechtssatz
Das Erfordernis der Beaufsichtigung von Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern sowie Wochenendhäusern, die länger als zweiundsiebzig Stunden unbewohnt sind, darf nicht überspannt werden. Jeweilige (tägliche?) Beobachtung der wasserführenden Anlagen kann nicht gefordert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081648Dokumentnummer
JJR_19950222_OGH0002_0070OB00041_9400000_001