Norm
ABGB §879 BIIoRechtssatz
Wenn die Privatwirtschaftsverwaltung gewählt wird, um der materiell gegebenen öffentlich - rechtlichen Bindung zu entgehen, so liegt Missbrauch der Form und daher ein essentieller Verstoß gegen die Grundsätze des Rechtsstaates vor, der gemäß § 879 Abs 1 ABGB zur Nichtigkeit der privatrechtlich getroffenen Vereinbarungen führt. Hier: Die Erstellung eines Bebauungsplanes, eines Flächenwidmungsplanes und auch eines Bebauungsvorschlages gehört zum Vollzug des oö ROG. Ebenso die Kosten von Verkehrswegen und Kanalanschlüssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0034713Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.05.2020