Norm
ABGB §163 KRechtssatz
Nach britischem Recht kann die Vaterschaft in jedem Verfahren, in dem sie eine Rolle spielt sowohl behauptet als auch bestritten werden; die Abstammung kann als Tatfrage nach den Beweisregeln der lex fori bewiesen oder widerlegt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0048423Dokumentnummer
JJR_19950223_OGH0002_0020OB00008_9500000_001