Norm
ZPO §228 B3aaRechtssatz
Steht der Bestandgeber auf dem Standpunkt der Wirksamkeit eines Räumungsvergleichs und damit der gültigen Beendigung des Mietverhältnisses, dann hat der Bestandnehmer ein rechtliches Interesse an der ihm angestrebten gegenteiligen Feststellung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0044124Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.05.2011