RS OGH 1995/2/27 1Ob508/95, 1Ob1/97x, 5Ob184/10k

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Veröffentlicht am 27.02.1995
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Norm

ZPO §228 B3aa

Rechtssatz

Steht der Bestandgeber auf dem Standpunkt der Wirksamkeit eines Räumungsvergleichs und damit der gültigen Beendigung des Mietverhältnisses, dann hat der Bestandnehmer ein rechtliches Interesse an der ihm angestrebten gegenteiligen Feststellung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0044124

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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