Norm
ZPO §204 GRechtssatz
Bei Fehlen materiellrechtlicher Gültigkeitsvoraussetzungen eines Vergleiches, weil dieser gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstößt, ist die Parteienübereinkunft auch als gerichtlicher Vergleich unwirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0044123Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.05.2011