Norm
StGB §280 Abs1Rechtssatz
Die auf Grund ausländischer (slowenischer) "Waffenscheine" und "Konzessionsurkunden" allenfalls gebildete Meinung des Angeklagten, es handle sich bei seinen Vertragspartnern um (slowenische) Waffenhändler, sind keine konkrete Tatsachen, wonach den drei Haupttätern die vom Angeklagten ermöglichte (im Sinne des § 280 Abs 1 StGB tatbildliche) Bevorratung mit Waffen und Munition nach inländischen Rechtsvorschriften erlaubt gewesen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0095861Dokumentnummer
JJR_19950228_OGH0002_0110OS00174_9400000_002