RS OGH 1995/2/28 10Ob521/94, 10Ob1540/95, 10ObS249/00s, 9Ob16/02x, 9Ob129/02i, 1Ob86/03h, 3Ob29/06w,

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Veröffentlicht am 28.02.1995
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Norm

MRG §30 Abs2 Z3 F
ZPO §502 HIII4

Rechtssatz

Ob bei einer Verhaltensänderung nach Einbringung der Aufkündigung der Schluss zulässig ist, dass die Wiederholung der bisherigen Unzukömmlichkeiten auszuschließen ist, kann nur nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0042790

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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