Norm
MRK Art6 Abs1 II5b2Rechtssatz
Mit der Forderung nach einem Mindeststandard für die Verläßlichkeit belastender Aussagen von Zeugen in Wahrheit wird eine Beweisregel reklamiert, die dem Strafverfahren (insbesondere unter sorgsamer Beachtung der in Art 6 MRK aufgestellten Grundsätze eines fairen, das Wesen eines die Strafverfolgung und die Verteidigung sichernden Verfahrens; siehe § 281 Abs 1 Z 4 StPO) fremd ist und auf die Umgehung der Verpflichtung zur sorgfältigen und gewissenhaften Prüfung der Beweismittel auf ihre Glaubwürdigkeit und Beweiskraft nach freier Überzeugung des Gerichtes (§ 258 Abs 2 StPO) hinauslaufen würde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0074733Dokumentnummer
JJR_19950301_OGH0002_0130OS00015_9500000_001