Norm
ABGB §1175 A1Rechtssatz
Eine GesBR kann nicht Markeninhaber sein. Nur ihre Gesellschafter, die einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb haben, können Markeninhaber sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0037863Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.04.2011