RS OGH 1995/3/8 7Ob505/95, 2Ob252/00y, 9Ob27/07x, 6Ob286/07p, 6Ob80/10y, 2Ob10/22t

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Veröffentlicht am 08.03.1995
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Norm

ABGB §540 Fall2
ABGB §768 Z2

Rechtssatz

Soweit nicht ohnehin von einer weitgehenden Identität dieser Tatbestände auszugehen ist, ist der Erbunwürdigkeitstatbestand des § 540 2.Fall ABGB jedenfalls noch enger (gröbliche Vernachlässigung), keinesfalls aber weiter als jener des § 768 Z 2 ABGB zu sehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0037146

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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