Norm
RAO §2 Abs1Rechtssatz
Die Tätigkeit als Leiter der Personalabteilung und Rechtsabteilung der H Krankenhaus Management GmbH als solche ist, mag sie auch eine rechtsberufliche und für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft dienliche gewesen sein, als Ersatzzeit kraft Gesetzes nicht anrechenbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0071840Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.05.2017